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Sie
möchten sich
ausführlicher über die Arbeit des Mobilen Dienstes
informieren ? |
Was versteht man unter körperlicher Beeinträchtigung ? |
Was
ist
ein Nachteilsausgleich ? |
Betreut
der Mobile Dienst (KB) auch
Kinder/Jugendliche mit ADS ? |
Was
muss
ich bei der Beantragung einer
schulischen Integrationshilfe beachten ?
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Konzept des Mobilen Dienstes
Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
(Den vollständigen Erlass finden sie hier): |
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Konzept des Mobilen Dienstes
Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
des Förderzentrums „Schule Borchersweg“
Grundlagen für die Konzeption des Mobilen Dienstes
Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung des Förderzentrums „Schule Borchersweg“ sind
1. der Runderlass: „Sonderpädagogische Förderung“
RdErl. D. MK v.1.2.2005 – 32 81027 VORIS 22410, SVBl 2/2005,
Amtlicher Teil S. 49 ff mit Berichtigung SVBl 2/2005, SVBl 3/2005, Amtlicher Teil, S. 135 f,
darin insbesondere der Abschnitt: „I.7.1. Mobile Dienste“, S. 52
2. Dr. Peter Wachtel: Aufsatz „Zur Neuregelung der sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen“
SVBl 2/2005, Nichtamtlicher Teil, S. 88 ff
„Förderschullehrkräfte im Mobilen Dienst können zur vorbeugenden und
unterstützenden Förderung in allen allgemein bildenden Schulen tätig werden.
Vorbeugende Förderung umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen,
- der Entstehung eines individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs durch
frühzeitige Unterstützung und Hilfen entgegenzuwirken.
- Weitergehende Auswirkungen einer Benachteiligung oder bestehenden
Beeinträchtigung zu vermeiden oder zu begrenzen.
Ergänzende Förderung umfasst alle Maßnahmen zur Unterstützung zielgleicher
oder zieldifferenter Förderung. ...
Die Förderung wird im engen Zusammenwirken der Lehrkräfte der
allgemeinen Schule unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
verwirklicht und gegebenenfalls mit außerschulischen Einrichtungen,
Fachkräften und Beratungsdiensten abgestimmt.“
1. Der Mobile Dienst Schwerpunkt Körperliche und
Motorische Entwicklung des Förderzentrums Schule Borchersweg
1.1. Entwicklung der Aufgaben im Mobilen Dienst KM der Schule Borchersweg
Der Mobile Dienst KM der Schule Borchersweg wurde im Jahr 1991 eingerichtet.
In enger Zusammenarbeit der im Mobilen Dienst tätigen Lehrkräfte
mit der Schulleitung und Dezernenten der Bezirksregierung Weser-Ems
(jetzt: Landesschulbehörde Abteilung Osnabrück) entwickelten sich Grundlagen
für die Arbeit, die im Erlass zur Sonderpädagogischen Förderung ihre Bestätigung fanden.
Ebenso wurden verschiedene Informationsblätter und Formulare
zur Information von Betroffenen entwickelt.
Der Mobile Dienst KM der Schule Borchersweg unterstützt,
berät und fördert Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen
in ihrer körperlichen und/oder motorischen Entwicklung in allen
Schulstufen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen
von Klasse 1 bis 13 und bereitet auch die Einschulung vor.
Im Mobilen Dienst KM der Schule Borchersweg sind die Förderschullehrkräfte
sowohl in vorbeugenden und unterstützenden Funktionen tätig
als auch in ergänzend fördernden Maßnahmen.
In diesem Konzept wird die Arbeit der zur vorbeugenden und
unterstützenden Förderung eingesetzten Lehrkräfte beschrieben.
1.2. Grundlagen laut Erlass
Der Erlass stellt fest:
„Aufgaben der Mobilen Dienste sind die Beratung und Unterstützung
von Lehrkräften in Bezug auf pädagogische, didaktische, methodische
und unterrichtsorganisatorische Aufgaben.
Dazu gehören:
- Hilfen bei der Ausstattung der Arbeitsplätze
- Beratung bezüglich der Gewährung von Nachteilsausgleichen,
- Beratung hinsichtlich behinderungsspezifischer Hilfsmittel
- Ausstattung mit speziellen Lehr- und Lernmaterialien,
- Auswahl und Bereitstellung schulischer Hilfsmittel,
- Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern,
- Information von Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern über spezielle Behinderungen,
- Koordination der Förderarbeit,
- Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich schulischer,
erzieherischer und sozialer Probleme oder hinsichtlich der Versorgung
mit speziellen Hilfsmitteln, der Gewährung von Integrationshilfe
und von therapeutischen Maßnahmen,
- Vorbeugende, begleitende und ergänzende Unterstützung
der Schülerinnen und Schüler im Unterricht.“
Peter Wachtel erläutert und konkretisiert die Aufgaben der Arbeitsweisen
der Mobilen Dienste in seinem Aufsatz
„ Zur Neuregelung der sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen“:
„Mobile Dienste sollen gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler
mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf die notwendigen Hilfen erhalten,
aber dennoch die wohnortnahe Schule besuchen können. ...
...
Ziel des Mobilen Dienstes sollte die didaktisch-methodische,
pädagogische und psychologische Kompetenzerweiterung der allgemeinen Schule sein,
so dass diese ihre Probleme im Umgang mit Schülerinnen und Schülern,
die einen besonderen Bedarf haben, weitgehend selbst bewältigen kann.
...
Hilfe zur Selbsthilfe ist das Grundprinzip.
Der Mobile Dienst ist keine Nachhilfeeinrichtung. ...
Die Verantwortung für die einzelne Schülerin und den einzelnen
Schüler bleibt bei der zuständigen Schule.“
1.3. Umsetzung der Vorgaben des Erlasses durch den Mobilen Dienst KM der Schule Borchersweg
Die Förderschullehrerinnen im Mobilen Dienst KM der Schule Borchersweg
legen die Beratungstermine zur Wahrnehmung der Interessen
der begleiteten Schülerinnen und Schüler mit Schule, Eltern
und gegebenenfalls anderen Einrichtungen (z.B. Sozialamt, Therapeuten, ...) eigenverantwortlich fest.
Wurde eine Schülerin / ein Schüler vom Mobilen Dienst übernommen,
bleibt sie/er in der Regel über die gesamte Schulzeit hinweg in der Begleitung.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass dabei ein kontinuierlicher Einsatz
der selben Person von Vorteil ist:
- Zwischen Schülerin oder Schüler und der Lehrkraft im Mobilen Dienst KM
kann so ein Vertrauensverhältnis entstehen, das die körperlichen
und motorischen Beeinträchtigungen eher zu bewältigen hilft.
- Für Eltern und Lehrkräfte ist die Hemmschwelle um Hilfe zu bitten
weniger hoch, wenn ein Telefonanruf anstelle eines schriftlichen Antrages genügt,
und wenn die Förderschullehrkraft bekannt ist und die Problematik nicht immer
wieder fremden Personen dargestellt werden muss.
- Eine Kontinuität der Begleitung ist auch wichtig bei Lehrerwechsel
der Schülerinnen und Schüler und insbesondere bei einem Schulwechsel.
- Durch jahrelanges Arbeiten in den selben Bezirken konnten Netzwerke
mit Institutionen der Jugend- und/oder Behindertenarbeit aufgebaut werden.
Die Zusammenarbeit mit Sozialämtern, Jugendärztlichem Dienst
und anderen Institutionen wird durch die Kontinuität der personellen
Besetzung ganz erheblich zum positiven Faktor in der integrativen Beschulung.
Daraus ergibt sich auch, dass es nötig ist,
die Lehrkräfte im Mobilen Dienst mit einem möglichst hohen Stundenkontingent auszustatten:
Je höher das Deputat an Stunden einer Lehrkraft für den Mobilen Dienst ist,
- um so flexibler kann sie auf die Belange der von ihr betreuten Schülerinnen und Schüler eingehen
- sich deren Stundenplänen mit unterschiedlichen Fächern und Beratungsbedürfnissen anpassen.
- auf kurzfristig auftretende Probleme reagieren
- bei Notwendigkeit Termine verlegen
Eine Flexibilität in der eigenverantwortlichen Zeiteinteilung ist nötig,
weil der Bedarf an Beratung unterschiedlich hoch ist:
Besonders viel und intensive Beratung ist jeweils nötig
- im Halbjahr vor der Einschulung
- im Halbjahr vor dem Übergang auf weiterführende Schulen
- bei Klassenlehrerwechsel
- bei Schulwechsel
- bei Umschulungen zur Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung
- bei Umschulungen in andere Förderschulen
- bei Rückschulungen in die allgemeinen Schulen
- bei Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf,
wenn für eine Schülerin oder einen Schüler Zusatzbedarf notwendig ist,
um die Ziele seiner Klassenstufe zu erreichen
- wenn Hilfsmittel gebraucht werden oder Integrationshilfen beantragt werden müssen
- bei der Beschaffung von Schulmöbeln oder notwendigen baulichen Maßnahmen
2. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Begleitung durch den Mobilen Dienst KM
Kinder und Jugendliche folgender Schulen und Einrichtungen werden durch den Mobilen Dienst KM betreut:
- Kindergärten zur Begleitung der Einschulung
- Grundschulen
- Hauptschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Gesamtschulen
- Anerkannte Tagesbildungsstätten
- Anerkannte Privatschulen in freier Trägerschaft
- Berufsbildende Schulen bei besonderem Bedarf
Wenn eine Schule oder eine der o.a. Einrichtungen feststellt,
dass sie für eine Schülerin oder einen Schüler Unterstützung benötigt,
kann der Mobile Dienst beim Förderzentrum Schule Borchersweg angefordert werden.
Antragsformulare sind über das Schulbüro erhältlich.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine einmalige Beratung zu erbitten.
Vorschulische Einrichtungen können den Mobilen Dienst beantragen,
um die Einschulung vorzubereiten und zu begleiten.
Eine Lehrkraft des Mobilen Dienstes fertigt dann eine Stellungnahme
oder ein Gutachten an, worin der Förderbedarf beschrieben wird.
Auf dieser Grundlage wird eine Lehrkraft von der Leitung des Förderzentrums
mit der Durchführung des Mobilen Dienstes beauftragt.
Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler wird in eigenverantwortlicher Absprache
von den Lehrkräften des Mobilen Dienstes vorgenommen.
3. Dienstliche Rahmenbedingungen
3.1. Beauftragung mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Mobilen Dienstes und Dienstreisegenehmigung
Die Landesschulbehörde legt ein Kontingent an Lehrerstunden für den Mobilen Dienst fest.
Im Benehmen mit dem Personalrat beauftragt die Schulleitung des Förderzentrums einvernehmlich
Lehrkräfte mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Mobilen Dienstes
und stellt entsprechende Dienstreisegenehmigungen aus.
3.2. Dokumentation der Arbeit
Die Lehrkräfte im Mobilen Dienst legen Schülerakten an.
Sie dokumentieren ihre Arbeit durch Führen von Klassenbuch und Fahrtenbuch.
3.3. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet des Mobilen Dienstes KM der Schule Borchersweg
deckt sich mit dem Einzugsgebiet des Förderzentrums (Stadt Oldenburg, Stadt Delmenhorst,
Landkreis Ammerland, Landkreis Oldenburg, Landkreis Wesermarsch).
Im März 2007 waren drei Förderschullehrerinnen mit 26,5, 10,5 und 8 Unterrichtsstunden tätig.
Sie betreuten zusammen 100 Schülerinnen und Schüler,
die sich folgendermaßen auf die Schulen und Einrichtungen des Einzugsgebietes verteilten:
|
| KG/
SKG | Primarstufe
| SEK
I | SEK II
| TBSt
| BBS
| Gesamt
| | Stadt Oldenburg
| 6
| 13
| 20
| 2
| 0
| 0
| 41
| | Stadt Delmenhorst
| 1
| 3
| 4
| 0
| 0
| 0
| 8
| | |
2
| 11
| 8
| 0
| 1
| 0
| 22
| | | 2
| 12
| 8
| 0
| 0
| 0
| 22
| | |
0
| 5
| 2
| 0
| 0
| 0
| 7
| |
| 11
| 44
| 42
| 2
| 1
| 0
| 100
|
3.4. Dienstbesprechungen
Die Lehrkräfte im Mobilen Dienst KM treffen sich regelmäßig
(möglichst einmal im Monat) zu Dienstbesprechungen,
in denen neben dienstlichen Belangen ein Austausch über
Erfahrungen und besondere Fälle stattfindet.
Einmal im Halbjahr, bei Bedarf auch häufiger,
finden gemeinsame Dienstbesprechungen mit den Lehrkräften
des Mobilen Dienstes Schwerpunkt Sehen der Schule Borchersweg statt.
Zweimal im Jahr soll bei Bedarf eine Dienstbesprechung
der Lehrkräfte im Mobilen Dienst KM im Bereich der
Landesschulbehörde Abteilung Osnabrück stattfinden.
In den Dienstbesprechungen der Mobilen Dienste werden
organisatorische und inhaltliche Fragen erörtert,
die sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von
der Landesschulbehörde eingebracht werden.
Dadurch erhalten alle Beteiligten einen Überblick über die Praxis.
Darüber hinaus haben die Mobilen Dienste der Schule Borchersweg im Internet
über den Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) ein Forum eingerichtet,
über das ein reger Austausch stattfindet.
3.5. Fortbildung
Die Lehrkräfte im Mobilen Dienst KM der Schule Borchersweg
bilden sich stetig fort. Dazu nehmen sie einerseits an Fortbildungsveranstaltungen
des Förderzentrums oder von „Bezugsschulen“ teil, z.B. Fortbildung in Erster Hilfe,
Fortbildungen zu Hilfsmitteln für körperlich schwer Beeinträchtigte, u.a.m.
Andererseits organisieren sie selber Fortbildungsveranstaltungen,
die jeweils zum gegebenen Zeitpunkt besondere Relevanz haben,
z.B. Einführung in neue Computerprogramme oder – Ausstattungsmöglichkeiten.
In eigener Verantwortung besuchen sie Veranstaltungen der Pädagogischen Woche
der Carl-von-Ossietzky-Universität, von Gewerkschaften, Bildungsvereinigungen
und anderer Fortbildungsträger, von denen sie sich Unterstützung
in der Ausübung ihrer Tätigkeit versprechen.
Gewünscht werden jedoch auch von der Landesschulbehörde ausgerichtete
Fortbildungsangebote, die speziell auf die Belange von im Mobilen Dienst
tätigen Lehrkräften zugeschnitten sind,
wie sie auch Peter Wachtel in seinem Aufsatz fordert.
3.6. sächliche und räumliche Rahmenbedingungen
Den Lehrkräften des Mobilen Dienstes steht im Förderzentrum
Schule Borchersweg ein kleiner Büroraum zur Verfügung,
in dem sie sich auch zu ihren Dienstbesprechungen treffen.
Für die Unterbringung von kleinen Hilfsmitteln und Unterrichtsmaterialien
stehen Schränke zur Verfügung.
„Größere“ Hilfsmittel wie z.B. verstellbare Tische, Fahrräder u.A.
können im Förderzentrum ausprobiert oder auch kurzzeitig ausgeliehen werden.
Ein eigener Etat steht nicht zur Verfügung. Benötigte Mittel
müssen über die Schulleitung beantragt werden.
4. Grundsätzliche Ziele und Aufgaben
4.1. Anforderungen an die Arbeit
Im Hinblick auf eine qualifizierte Arbeit des Mobilen Dienstes formuliert
Peter Wachtel in seinem o.a. Aufsatz grundsätzliche Forderungen:
„Bezüglich der qualifizierten Arbeit des Mobilen Dienstes und
hinsichtlich einer bildungspolitisch gewollten Ausweitung müssen ...
grundsätzliche Forderungen im Hinblick auf die unterschiedlich Beteiligten eingelöst werden:
- Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf eine angemessene Förderung – der
Förderort ist nach diesem Kriterium zu bestimmen und festzulegen. ...
- Förderschullehrkräfte brauchen in ihrem komplexen Arbeitsfeld konkrete Hilfestellungen,
Anregungen und Fortbildungsmöglichkeiten.“
Explizit erwähnt Peter Wachtel hier technische und didaktisch-methodische
Hilfsmittel auch im Bereich der neuen Technologien, diagnostische Kompetenzen
in den verschiedenen Entwicklungsbereichen, Überblickswissen über andere
Förderschwerpunkte und Schulformen, sowie die Notwendigkeit,
sich besondere kommunikative Kompetenzen anzueignen.
- „ Mobiler Dienst erfordert die Zusammenarbeit zwischen den
Förderschullehrkräften und den Lehrkräften der allgemeinen Schulen. ...
Austausch, Beratung und Unterstützung stellen hohe Anforderungen an die Lehrkräfte.
- ...
- Die Erfüllung der Aufgaben des Mobilen Dienstes erfordert
in vielen Fällen einen vertrauensvollen und partnerschaftlichen Austausch
der Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten. ...
Die vielfältige und aspektreiche Arbeit im Mobilen Dienst stellt
hohe Anforderungen an die Lehrkräfte. Für eine erfolgreiche Arbeit des Mobilen Dienstes
sollte deshalb folgendes gewährleistet sein:
- Freiwilligkeit der Beteiligten (Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte)
- Kontinuität der Arbeit
- Qualitätssicherung und –entwicklung durch spezielle Fortbildungsangebote
- Kollegialer Austausch z.B. durch Teamsitzungen und Supervision
- Sächliche und räumliche Ausstattungen
- Eigenverantwortliche Rahmen- und Gestaltungsbedingungen.
Die Möglichkeiten der allgemeinen Schule,
der Heterogenität ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden,
sollen durch den Einsatz der Förderschullehrkräfte gestärkt werden:
Die Unterstützung ist sowohl systemisch als auch individuell ausgerichtet. ...“
4.2. Ziele und Forderungen des Mobilen Dienstes KM der Schule Borchersweg
Aus der Situation der Lehrkräfte im Mobilen Dienst KM der Schule Borchersweg
und den Vorgaben des Erlasses in Verbindung mit der Darstellung von Peter Wachtel
ergeben sich folgende Zielvorstellungen:
Wegen der immer größer werdenden Akzeptanz der gemeinsamen Beschulung
von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen und/oder motorischen Beeinträchtigungen
in den allgemeinen Schulen ist eine stetige Anpassung der Stundenkontingente erforderlich.
Derzeit und mittelfristig ist eine Ausweitung nötig.
Um die Kontinuität und die Qualität der Arbeit zu gewährleisten müssen
die Lehrkräfte im Mobilen Dienst mit möglichst hohen Stundendeputaten ausgestattet sein.
Die Lehrkräfte im Mobilen Dienst müssen ihre Aufgaben in
eigenverantwortlichen Rahmen- und Gestaltungsebenen ausüben können.
Den Lehrkräften im Mobilen Dienst müssen Möglichkeiten zum kollegialen Austausch
auf mehreren Ebenen eingerichtet werden (Ebene von Stadt- oder Landkreis, Bezirk, Land).
Zur Qualitätssicherung müssen spezielle Fortbildungsveranstaltungen
auch überregional angeboten werden.
Durch eine gute sächliche und räumliche Ausstattung wird die Arbeit der Lehrkräfte unterstützt.
| | Konzept als
Download: |  |  |
Als Körperliche Beinträchtigung gelten unter anderem: |
- Bleibende
oder vorübergehende Beeinträchtigungen
- Cerebrale Bewegungsstörungen
- Muskelerkrankungen
- Stoffwechselstörungen
- Herz– und
Kreislauferkrankungen
- Tumorerkrankungen
- Spina bifida
- Glasknochenerkrankungen
- Epilepsie
- Querschnittslähmung
- Spinale Kinderlähmung
- Missbildungen
- Zustand nach Operation oder Unfall
- Kleinwüchsigkeit |
Informationen
zum Nachteilsausgleich: |
Durch
Behinderung entstehen
viele Nachteile, die
Nichtbehinderte übersehen.
Körperliche
Einschränkungen müssen durch erhöhte
Anstrengung und
vermehrten Krafteinsatz kompensiert werden, was die
Gesamtbelastbarkeit beeinträchtigt und das Arbeitstempo
beeinflusst.
Allein das Erreichen der
Unterrichtsräume und die
Ausführung alltäglicher Lebensvollzüge sind
meist mit erhöhter Anstrengung oder
Schmerzen
verbunden. Kinder mit Körperbehinderung haben oft in
der Schule keine
richtige Pause, da die Bewältigung der Wege länger
dauert, das Essen nicht
immer so rasch vonstatten geht und der Gang zur Toilette nicht selten
eine
gesamte Pause lang dauert.
Was würden Eltern
nichtbehinderter Schüler wohl
sagen, wenn Klassenarbeiten
nur noch nach anstrengenden
Sportveranstaltungen
geschrieben würden und
ihre Kinder nach Akkord schreiben
müssten?
Ein Ausgleich für diese
vielen Nachteile ist in der
Schule unverzichtbar.
Der im Erlass des MK verankerte
Nachteilsausgleich
ist sehr eindeutig als
"Soll" ‑ und "Ist" ‑ Bestimmung
formuliert.
Leistungsbewertungen,
die sich auf Arbeiten ohne
den festgestellten Nachteilsausgleich beziehen, sind ungültig.
|
| Informationsblatt
als Download: |
|
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Informationsblatt
zum Thema ADS/ADSH:
|
Durch
umfangreiche Diagnostik
und Sensibilisierung von Kindergarten,
Schule und Elternhaus wird immer
häufiger bei Kindern das ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom)
diagnostiziert.
Somit gehen bei uns im Förderzentrum auch gehäuft die
Anträge auf Betreuung
durch die
Mobilen Dienste ein.
Grundsätzlich ist die Argumentation
richtig, dass es sich um eine
Störung
handelt, die im Gehirn ihren Ursprung hat; und da das
Gehirn ein Organ
ist,
liegt im weitesten Sinne eine Körperbehinderung vor.
Die Mobilen
Dienste haben u.a. die Aufgabe, den Kontakt zu Fachleuten herzustellen.
Im Falle
eines diagnostizierten ADS sind diese Fachleute Psychologen sowie
Ärzte und
Therapeuten, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben.
Für die Eltern
käme also in Betracht, sich an Kinderpsychologen oder
Erziehungsberatungsstellen zu wenden; die Schule könnte den
Schulpsychologen
einschalten oder die Beratung von Lehrern für
Erziehungshilfe
in Anspruch
nehmen.
Liegt
eine ADS vor, sind wir bereit, zu einer
einmaligen Beratung in die
Schule zu kommen.
Eine Übernahme in die
regelmäßige Betreuung ist aber nur dann sinnvoll,
wenn zusätzlich eine andere Körperbehinderung
vorliegt, die Einfluss auf die
schulischen Leistungen des Kindes hat.
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| Informationsblatt
als Download: |
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Informationsblatt
zur Beantragung einer schulischen Integrationshilfe: |
1.
Gesetzliche
Grundlage Die gesetzliche
Grundlage
bildet das SGB ( Sozialgesetzbuch) XII
§ 54 „Hilfen zu einer angemessenen
Schulbildung“. Danach wird
Behinderten Eingliederungshilfe gewährt.
2.
Antragsteller
Die Eltern als
gesetzliche Vertreter
des behinderten Kindes ( nicht die Schule!) müssen den Antrag
an das Sozialamt
stellen. Die beantragte Hilfe wird
unabhängig von den
wirtschaftlichen
Verhältnissen des Antragstellers
gewährt. Falls also
das Sozialamt den üblichen
Antragsbogen für Sozialhilfe ausfüllen
lässt, kann man alle Fragen, die das
Vermögen oder Einkommen betreffen, unbeantwortet lassen.
3.
Die Behinderung
Das Kind muss
zum Personenkreis der
Behinderten nach § 39 gehören.
Dies
lässt das Sozialamt meist nochmals durch das Gesundheitsamt
feststellen.
Manchmal genügt jedoch auch der Hinweis auf die Kopie des
Schwerbehinderten-Ausweises oder – bei
Sehgeschädigten - ein
augenärztliches
Gutachten einer Klinik, so dass das Gesundheitsamt
auf Grund der
Aktenlage
entscheidet.
4. Stellungnahme
der besuchten Schule
Es ist
sinnvoll, eine genaue
Beschreibung der Aufgabenbereiche
der Helferin/des Helfers
hineinzubringen.
Bei
Körperbehinderten ist es wichtig,
dass bei der Pflege nur unterstützende Maßnahmen
vorgenommen werden müssen
(z.B. Knöpfe an der Hose öffnen), nicht aber die
Pflege selbst geleistet werden
muss.
Zur
schulischen Förderung gehört auch die
Begleitung auf Klassenfahrten
und ein Teil der Hausaufgaben-Betreuung. Hinweise
für die Beantragung einer Integrationshilfe finden
Sie auch auf
der
Homepage
der SELAM Oldenburg. Integrationshelfer
werden auch von der NORLE in Delmenhorst
gestellt.
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